Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination
Wann wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator benötigt?
Arbeitnehmer | Umfang und Art der Arbeiten | Berücksichtigung allg. Grundsätze nach § 4 ArbSchG | Vorankündgung | Koordinator | SiGe- Plan | Unterlagen (§3 Abs.2 Nr.3) |
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährlichen Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
mehrerer Arbeitgeber | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
mehrerer Arbeitgeber | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |