Wasser & Abwasser
Hang-, Quell-, Schichten- und Grundwässer setzen unseren Gebäuden immer mehr zu. Unseren Gebäuden können unterirdische Fliesströme erhebliche Schäden zufügen. So sind unkontrolliert austretende Wässer, die nicht unmittelbar unsere Gebäude schädigen als eher harmlos zu bezeichnen.
Alte Orts- und Gewannnamen können bereits ein erstes Indiz für die anzutreffenden Wassersituation sein (Brunnstubenstraße, Quellenhof, etc.)
Sind unsere Häuser unmittelbar betroffen, so können vielfach nur Drainagesysteme oder/ und Kellerabdichtungssyteme unsere Gebäude schützen.
Aber auch durch zugesetzte bestehende Leitungen (z.B. durch Wurzeleinwuchs) kann es plötzlich zu einem unkontrolliertem Rückstau in unseren Leitungsystemen kommen.
Der § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG 31.07.2009) hat mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 06.08.2009 die Betreiberpflicht des alten §18b übernommen, wonach sämtliche nichtöffentlichen Grundstücksnetze einer Zustandserfassung sowie Dichtheitskontrolle unterzogen werden müssen.
Undichtigkeiten sind zu beseitigen.
Sofern die bestehenden Leitungen nicht saniert werden können, ist das Entwässerungssystem ggf. zu überplanen.
Wir sind ihr Partner für die Schadensanalyse, Konzeptentwicklung, Verhandlung mit den Behörden, Detail- und Ausführungsplanung, Überwachung und Koordination aller Fragen für die Bereiche:
- Hang-, Schichten, Quell- und Grundwasser
- Undichte Grundleitungen
- Grundleitungsverschluss
- Eindringendes Wasser ins Gebäude (nasse und feuchte Keller)
- Regenwassernutzung (Grauwasser)
Damit Sie sich nach der Sanierung wieder an Ihrem Gartens erfreuen können.
Wir erstellen auch für Sie das passende Konzept und begleiten Sie bis zur Umsetzung. Sprechen Sie uns an.